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Gliederung der Kosten:
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Entgelt je
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Pflegestufe
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Pflegekosten pro Tag
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Unterkunft und Verpflegung
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Investitions kosten
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Tag
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Monat (Tag x 30,42)
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0/G
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22,40 €
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16,72 €
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11,99 €
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51,11 €
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1.554,77 €
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1
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39,57 €
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16,72 €
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11,99 €
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68,28 €
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2.077,08 €
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2
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51,90 €
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16,72 €
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11,99 €
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80,61 €
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2.452,16 €
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3
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64,25 €
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16,72 €
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11,99 €
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92,96 €
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2.827,84 €
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Härtefall
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73,45 €
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16,72 €
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11,99 €
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102,16 €
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3.107,70 €
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Wer trägt welchen Anteil:
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Pflegestufe
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Anteil der Pflegekasse
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Ihr Eigenanteil:
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Gesamt:
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0/G
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0,00 €
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1.554,77 €
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1.554,77 €
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1
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1.023,00 €
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1.054,08 €
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2.077,08 €
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2
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1.279,00 €
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1.173,16 €
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2.452,16 €
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3
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1.550,00 €
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1.277,84 €
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2.827,84 €
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Härtefall
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1.918,00 €
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1.189,70 €
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3.107,70 €
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Änderungen sind vorbehalten.Stand 01.01.2012
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Pflegeleistungen die von der vollstationären Aufnahme abweichen:
Verhinderungspflege
Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate andauert, ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege“ möglich. Vorraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen der Pflegekassen ist die Einstufung in eine Pflegestufe, und dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen „an der Pflege gehindert ist“. Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist. Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt 28 Tagen und bis zu einem Höchstbetrag von 1.550 € durch die jeweilige Pflegekasse übernommen. Sollten die Kosten der Pflege den Maximalbetrag aufgrund von Zusatzleistungen oder eines erhöhten Pflegeaufwandes übersteigen, so ist die Differenz vom Versicherten selbst zu zahlen.
Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege werden im Bedarfsfall die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim für bis zu 28 Tage je Kalenderjahr und bis zu einem Betrag von 1.550,00°€ durch die jeweilige Pflegekasse übernommen. Übernahmefähig sind dabei die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind vom Versicherten selbst aufzubringen (Ausnahme: Bei Demenz können auch diese Kosten im Rahmen der „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“ durch die Pflegekasse (anteilig) gedeckt werden). Leistungsgründe können beispielsweise Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristig erhöhte Pflegebedürftigkeit, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt sein.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können selbstverständlich auch in mehreren Abschnitten während eines Kalenderjahres ausgeschöpft werden.
Folgende Zuzahlungen sind, vorausgesetzt es wurde keine Beihilfe beantragt, zu leisten:
Unterkunft und Verpflegung: täglich 16,72 € (468,16 € für 28 Tage)
Investitionskosten: täglich 11,99 € (335,72 € für 28 Tage)
Unabhängig von der durch die Pflegekasse mitfinanzierten Unterbringung bieten wir Ihnen auch jederzeit die Möglichkeit, Pflegeleistungen auf eigene Rechnung bei uns einzukaufen.
Sie möchten unser Haus kennen lernen, haben Fragen zur Pflege oder Finanzierung? Vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Termin mit uns!
Pflegedienstleitung: Barbara Kallus (04771-645164)
Verwaltung (04771-887396)
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